|
Ihre Kunden zahlen zu langsam oder gar nicht? Das belastet Ihre Liquidität und Ihre Beziehung zu Ihren Kunden?
Sie als Unternehmer, Handwerker, Freiberufler oder privater Verkäufer sind dies leid.
Wir sind eine auf Forderungseinzug spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und decken mit unseren anwaltlichen Inkasso- Dienstleistungen den gesamten Inkassoprozess ab.
Zu unseren Inkasso- Dienstleistungen gehören, der außergerichtliche Forderungseinzug, durch Mahnschreiben, Telefoninkasso und Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen (inklusive Schuldanerkenntnissen durch den Schuldner), der gerichtliche Forderungseinzug, durch das Mahn- oder Klageverfahren, die Zwangsvollstreckung, z.B. durch die Vorpfändung, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, etc. und die die Forderungsüberwachung bei Teilzahlungsvereinbarungen und bestehenden Titeln.
Wir sind Ihr Begleiter im Forderungsmanagement. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgesprochen. Sie werden über Chancen und Risiken informiert und Ihnen wird der effektivste Weg vorgeschlagen.
Daneben holen wir für Sie Einkünfte, wie die aktuelle Wohnadresse/ Sitz des Schuldners oder die Bonität des Schuldners durch eine Schuldnerregisterabfrage, ein.
Beauftragen Sie uns mit dem Forderungseinzug.
Ihren Auftrag zum Forderungseinzug können Sie
- telefonisch: 030 / 887 087 44
- persönlich nach Terminvereinbarung in der Kanzlei des Rechtsanwalts Alexis Jung, in der Heilbronnerstr. 10, 10711 Berlin
- online (per Internet-Auftragsformular oder E-Mail mit Anhang (zum Beispiel eine Excel-Datei) oder
- schriftlich (per Post an obigen Kanzleianschrift oder Fax: 030 / 887 087 46)
erteilen.
Wir sind kein Inkassounternehmen, daher gibt es bei uns keine Einrichtungs- oder Grundgebühr und auch keinen Mindestumsatz. Sie können unsere Inkasso-Dienstleistungen so oft und solange Sie wollen nutzen.
Sie können, wenn Sie regelmäßig Forderungen gegen Dritte haben, den Forderungseinzug sogar vollständig an uns "outsourcen" und sich Ihrem Kerngeschäft widmen. Sie müssten zukünftig nur noch eine Rechnung an Ihren Schuldner senden, alles weitere nehmen wir Ihnen ab.
Ihr Schuldner hat sämtliche Kosten des Forderungseinzugs zu tragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner sich in Verzug befindet.
Haben Sie Fragen zum anwaltlichen Inkasso (z.B. zum Ablauf oder den Kosten), beraten wir Sie auch gerne hierzu. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung.
|