Wir mahnen Ihren Schuldner schriftlich und nötigenfalls auch telefonisch, vereinbaren Teilzahlungsverträge und überwachen den Zahlungseingang. Bei Verdacht des Vorliegens einer Straftat, stellen wir auf Ihren Wunsch auch Strafanzeige gegen Ihren Schuldner.
Wir führen für Sie das Mahnverfahren durch. Wir beantragen für Sie den Erlass den Mahnbescheides (MB) und den des Vollstreckungsbescheides (VB). Legt der Schuldner Widerspruch gegen den MB oder Einspruch gegen den VB ein, verfassen wir für Sie die Anspruchsbegründung für das Gericht.
Wir verfassen die Zahlungs- oder Räumungsklage, die weiteren Repliken und Dupliken und treten für Sie vor dem Gericht als Prozessvertreter auf. Erforderlichenfalls beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe unter unserer Beiordnung.
Von der Vorpfändung, über einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der Gerichtsvollzieherbeauftragung, bis zum Antrag auf Abgabe der eidesstattl. Versicherung nutzen wir alle Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung. Wir überwachen auf Wunsch auch bestehende Titel.
Wir können Sie zunächst nur beraten, wie Sie, als Gläubiger, ihre Forderungen durch Zwangsverwaltung effektiv durchsetzen können. Beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht regen wir dann unsere Bestellung zum Zwangsverwalter für Sie an und können dann Ihre Forderungen aus den Einnahmen des Objekts erwirtschaften.
Sie haben viele (auch Klein-) Forderungen und möchten diese extern beitreiben lassen? Wir bieten zudem eine differenzierte Schuldneransprache im Geschäftskundenbereich.
Für 15 EUR (inkl. MwSt.) holen wir eine Schuldnerregisterauskunft für Sie ein. Im Schuldnerregister sind u.a. gerichtl. und kaufm. Mahnverfahren, abgegebene Eidesstattlichen Versicherungen, Haftanordnungen und Insolvenzen eingetragen. Ein Eintrag, ist als negatives Bonitätsmerkmal zu werten.
Für 20 EUR (inkl. MwSt.) ermitteln wir für Sie die Anschrift Ihres Schuldners per Einwohnermeldeamtsanfrage ("EMA"). Sofern die Auskunft nicht gleich vom Einwohnermeldeamt gegeben werden kann, führen wir später eine erneute Anfrage durch.
Sie brauchen einen Juristen für Vertragsverhandlungen und/oder die Ausgestaltung eines Vertrages, oder brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Vertrieb (bspw. dem Verkauf von Schmuck über das Internet), dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.