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Glossar
Dies ist ein Glossar zu Begriffen des Forderungseinzugs und Forderungsmanagements. Falls Sie einen Begriff in diesem Glossar vermissen, der zum Thema Forderungseinzug und Forderungsmanagement gehört, teilen Sie ihn bitte mit. Wir werden ihn dann ergänzen und erläutern.
Geben Sie hier den vermissten Begriff ein.
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| Juristische Personen |
Eine juristische Person ist eine „Kunstschöpfung der Rechtsordnung“ zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die Ihre Existenz einem Gründungsgesetz (zB. BGB für den Verein oder die Stiftung, Genossenschaftsgesetz für die Genossenschaft) und einem Gründungsakt (Gründungsvertrag und meist Eintragung in ein best. Verzeichnis) verdankt und deren Rechtsfähigkeit auf dem Gründungsgesetz beruht. Es besteht ein numerus clausus der juristischen Personen, da für Ihre Existenz immer ein Gründungsgesetz bestehen muss. Es werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden.
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