|
Glossar
Dies ist ein Glossar zu Begriffen des Forderungseinzugs und Forderungsmanagements. Falls Sie einen Begriff in diesem Glossar vermissen, der zum Thema Forderungseinzug und Forderungsmanagement gehört, teilen Sie ihn bitte mit. Wir werden ihn dann ergänzen und erläutern.
Geben Sie hier den vermissten Begriff ein.
|
|
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
M
|
| Mahnung |
Eine Mahnung ist eine unmissverständliche Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner eine fällige Forderung zu erfüllen.
|
| Mahnverfahren |
Hat der Gläubiger einen fälligen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages und ist nicht mit Einwendungen des Schuldners zu rechnen, dann kann er einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
beim für ihn örtlich zuständigen Amtsgericht stellen. Verteidigt sich der Schuldner weder durch Widerspruch noch durch Einspruch gegen den auf Antrag erlassenen Vollstreckungsbescheid, kann
der Gläubiger mit dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung einleiten.
|
| Mehrwertsteuer |
Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer, die umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Besteuert wird nur der erwirtschaftete Mehrwert. Jeder Unternehmer muss nur die Differenz zwischen der von seinem Kunden vereinnahmten Umsatzsteuer und der selbst bezahlten Vorsteuer (=Umsatzsteuer) an das Finanzamt abführen.
|
|