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Glossar
Dies ist ein Glossar zu Begriffen des Forderungseinzugs und Forderungsmanagements. Falls Sie einen Begriff in diesem Glossar vermissen, der zum Thema Forderungseinzug und Forderungsmanagement gehört, teilen Sie ihn bitte mit. Wir werden ihn dann ergänzen und erläutern.
Geben Sie hier den vermissten Begriff ein.
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| Natürliche Personen |
Natürliche Personen sind alle Menschen. Die Rechtsfähigkeit beginnt beim Menschen mit der Vollendung der Geburt, vgl. § 1 BGB.
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| Nebenforderung |
Nebenforderungen leiten sich von der Hauptforderung ab. Es sind Verzugsschäden (Mahngebühren, Rechtsanwaltsgebühren) und Zinsen. Werden Nebenforderungen selbständig gerichtlich geltend gemacht, sind sie Hauptforderungen.
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| negatives Interesse |
siehe Vertrauensinteresse.
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| Nichtigkeit |
Die Nichtigkeit von Anfang an (“ex tunc“) in Bezug auf Rechtsgeschäfte ist bei schwerwiegenden Mängeln gegeben, die nur ausnahmsweise geheilt werden können. Das BGB unterscheidet danach, ob Mängel in Person, Form oder Inhalt vorliegen. Sofern nur ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig ist, ist im Zweifel das ganze Rechtsgeschäft nichtig, vgl. § 139 BGB.
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| Notfrist |
Die Notfrist ist eine gesetzliche Frist, die vom Gesetz als "Notfrist" bezeichnet wird und nicht verlängert oder verkürzt werden kann. Im Falle der Säumnis kann ggf. Widereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.
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