aj-forderungsmanagement

Kosten des Forderungseinzuges und des Outsourcings

Die Kosten unserer Beauftragung zum Forderungseinzug richten sich immer nach Ihrer Beauftragung (z.B. außergerichtliche Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung) und den jeweils nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Nettogebühren zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von maximal 20,00 € und Mehrwertsteuer.
Im Folgenden können Sie in der RVG Anlage 2 (zu § 13 Abs.1 RVG) die 1,0 Geühr in Abhängigkeit von einem Gegenstandswert jeweils bis 300, 600 usw. € ablesen. Für die außergerichtliche Geltendmachung fallen idR. 1,3 Geschäftsgebühren zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer an. Für die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich nocheinmal 2,5 Gebühren zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer sowie Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Die von Ihnen auszulegenden Kosten sind von Ihrem Schuldner zu erstatten, wenn er mit der rechtmäßig geltendgemachten Forderung im Zeitpunkt unserer Beauftragung im Verzug ist.

Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR
300 25 40.000 902
600 45 45.000 974
900 65 50.000 1.046
1.200 85 65.000 1.123
1.500 105 80.000 1.200
2.000 133 95.000 1.277
2.500 161 110.000 1.354
3.000 189 125.000 1.431
3.500 217 140.000 1.508
4.000 245 155.000 1.585
4.500 273 170.000 1.662
5.000 301 185.000 1.739
6.000 338 200.000 1.816
7.000 375 230.000 1.934
8.000 412 260.000 2.052
9.000 449 290.000 2.170
10.000 486 320.000 2.288
13.000 526 350.000 2.406
16.000 566 380.000 2.524
19.000 606 410.000 2.642
22.000 646 440.000 2.760
25.000 686 470.000 2.878
30.000 758 500.000 2.996
35.000 830

  1. Was kostet die außergerichtliche Geltendmachung meiner Forderung durch aj-forderungsmangement?
  2. Was kostet die Durchführung eines Mahnverfahrens, wenn
    1. ich aj-forderungsmangement nicht zum außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt habe?
    2. ich aj-forderungsmangement auch zum außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt habe? Gibt es einen Rabatt? Ja, lesen Sie hier
    3. ich aj-forderungsmangement nur für die Beantragung eines Mahnbescheides beauftragen will?
    4. ich selbst einen Mahnbescheid beantragt habe und ich aj-forderungsmangement nur für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides beauftragen will?
    5. ich aj-forderungsmangement nur für das streitige Verfahren, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beauftragen will?
  3. Was kostet die Durchführung eines Klageverfahrens, wenn
    1. ich aj-forderungsmangement nicht zum außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt habe?
    2. ich aj-forderungsmangement auch zum außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt habe? Gibt es einen Rabatt? Ja, lesen Sie hier
  4. Was kostet die Zwangsvollstreckung durch aj-forderungsmangement?

Sofern Sie uns mit Ihrem gesamten Forderungseinzug beauftragen ("outsourcen"), wird mit Ihnen auf Wunsch ein Rahmenvertrag geschlossen.

Kosten einer Auskunft

Für die Anschriftenermittlung über das Einwohnermeldeamt nehmen wir 20 €. In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Für die Bonitätsprüfung durch eine Schuldnerregisteranfrage nehmen wir 15 €. In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Adresse: RA Alexis Jung, Kurfürstendamm 132a, 10711 Berlin | Tel.: 030 - 206 785 21-0 | Durchw.: 030 - 206 785 21-3 | Fax: 030 - 206 785 22-9 | E-Mail: AnwaltJung@gmail.com | Bürozeiten: Mo - Fr, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr |